Wenn Sie mit einem Hund nach Luxemburg ziehen oder sich dort einen Hund zulegen möchten, müssen Sie ihn bei der jeweiligen Kommunalverwaltung Ihres Wohnortes anmelden.
Die luxemburgische Gesetzgebung fordert diese Anmeldung, damit sich Hundebesitzer über die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen im Klaren sind.
Der Zeitraum, um Ihren Hund anzumelden, beträgt:
- 4 Monate ab der Geburt,
- 1 Monat ab dem Erwerb.
Eine elektronische Kennzeichnung ist für alle Hunde im Großherzogtum zwingend vorgeschrieben. Sie muss von einem staatlich geprüften Tierarzt vorgenommen werden, wenn Ihr Haustier noch nicht mit einer Markierung versehen wurde.
Sie werden zur Rasse des Tieres befragt und zu den Impfungen, die es bisher erhalten hat.
Sie benötigen außerdem eine Haftpflichtversicherung einer luxemburgischen Gesellschaft oder einer Gesellschaft, die in Luxemburg tätig sein darf. Die Versicherung ist für mögliche Schäden an Drittpersonen, die von Ihrem Hund verursacht werden sowie für Sie und Ihre Familienmitglieder abzuschließen.
Sollte Ihr Hund zu einer Rasse gehören, die als gefährlich eingestuft wird, gelten folgende Voraussetzungen:
- Sie müssen volljährig und dürfen nicht vorbestraft sein.
- Sie müssen mit Ihrem Haustier Trainingskurse besuchen und diese erfolgreich abschließen.
- Sie müssen ein Abschlusszeugnis der vorgeschriebenen Trainingskurse vorlegen können.
- Es ist ein Zertifikat der Kastration des Tieres durch einen Tierarzt erforderlich (abhängig von der Rasse).
Von Ihrer Kommunalverwaltung erhalten Sie einen Nachweis der Anmeldung. Danach wird eine jährliche Steuer fällig. Diese wird von den Kommunalverwaltungen erhoben und beträgt mindestens 10 Euro pro Jahr. Vergewissern Sie sich bei Ihrer Kommunalverwaltung über den genauen Betrag. Er wird erst ab dem 1. Januar nach Ihrer Einreise fällig.
Nützliche Informationen:
Blindenhunde oder Hunde für behinderte Personen, für das Militär, die Polizei des Großherzogtums und den Zoll sowie Rettungshunde werden nicht besteuert.
Vollständige Informationen und Details zur Kontaktaufnahme mit Behörden finden Sie auf der Regierungs-Webseite:
(französisch)
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