Sie haben sich also entschlossen, nach Luxemburg zu ziehen, weil Sie dort arbeiten möchten oder aus persönlichen Gründen,
Gleich nach Ihrer Ankunft müssen Sie dort, wo Sie wohnen, auf das Gemeindebüro gehen (bureau de la commune), um Ihre Ankunft und Ihre Anwesenheit zu melden sowie die Ihrer Kinder, sofern Sie ein Erziehungsberechtigter sind.
Für Bürger eines Staates der Europäischen Union, der Schweiz, Liechtenstein und Norwegen gilt:
- Sie benötigen einen gültigen Ausweis oder Pass und ein Familienbuch (livret de famille), wenn Sie ein Erziehungsberechtigter Ihrer Kinder sind.
- Jeder, der sich länger als drei Monate in einer luxemburgischen Gemeinde aufhält, muss alle Familienmitglieder anmelden, unwichtig, welche Nationalität sie haben.
- Sie können für alle angegebenen Personen eine Aufenthaltsbescheinigung beantragen, und wenn Sie Gehaltsempfänger in Luxemburg sind, so dient diese Unterlage dafür, freie Zeit für den Umzug zu beantragen.
- Ab Ihrer Ankunft haben Sie drei Monate Zeit, um eine Anmeldeerklärung abzugeben sowie Ihr erstes Gespräch im Gemeindebüro zu führen.
Für Bürger anderer Staaten:
- Sie haben ab Ihrer Ankunft drei Tage Zeit, sich im Gemeindebüro zu melden. Außerdem müssen Sie alle Familienmitglieder melden, die nicht aus einem EU-Mitgliedsstaat stammen.
- Sie benötigen einen gültigen Pass oder ein Visum, ein Familienbuch, um Ihre Kinder zu melden und eine Einreisegenehmigung, die vor Ihrer Ankunft ausgestellt wurde, wenn Sie länger als 90 Tage bleiben möchten. Sie können für alle angegebenen Personen eine Aufenthaltsbescheinigung beantragen, und wenn Sie Gehaltsempfänger in Luxemburg sind, so dient diese Unterlage dafür, freie Zeit für den Umzug zu beantragen.
- Wenn Sie länger als 90 Tage im Staat Luxemburg bleiben möchten, müssen Sie eine Aufenthaltsgenehmigung (titre de séjour) beim „Directorate of Immigration of the Ministry of Foreign and European Affairs“ beantragen.
Unabhängig von Ihrer Nationalität kann es sein, dass Sie bei der Verwaltung der Gemeinde, in der Sie wohnen, zusätzliche Unterlagen vorlegen müssen. Informieren Sie sich vor Ihrer Ankunft darüber, wenn Sie alle benötigten Unterlagen zusammenstellen.
Es gibt außerdem vereidigte Übersetzer und Dolmetscher für Sie, wenn Sie weder Französisch noch Deutsch oder Englisch sprechen.
Vollständige Informationen und Details zur Kontaktaufnahme mit Behörden finden Sie auf der Regierungs-Webseite:
(französisch)
(englisch)
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