Immobilien-Blog

Eine neue Reform für einen besser zugänglichen Mietmarkt

7. November 2022

Auf einer Pressekonferenz am 6. Oktober 2022 kündigte der luxemburgische Wohnungsbauminister Henri Kox seine Absicht an, die Verträge zwischen Vermietern und Mietern bei der Anmietung einer Immobilie vollständig zu überarbeiten.

Neue Regeln für Vermieter

Immobilienbesitzer, die eine Wohnung oder ein Haus vermieten wollen, unterliegen verschiedenen gesetzlichen Verpflichtungen, die im Mietvertrag festgehalten werden. Henri Kox, Minister für Wohnungswesen in Luxemburg, erklärt, dass das Gesetz aus dem Jahr 2006, das Vermieter dazu verpflichtet, eine Miete zu verlangen, die 5 % des investierten Kapitals nicht übersteigen darf, geändert wird. Demnächst müssen Vermieter im Mietvertrag die Höhe des Kapitals angeben, das sie in die Immobilie investiert haben, die sie vermieten wollen. Die Höhe der Miete wird jedoch auf maximal 3,5 % des investierten Kapitals (neu bewertet und abgezinst) festgelegt und nicht mehr auf 5 % für Wohnungen der Energieklassen A bis E. Für Wohnungen der Energieklassen F bis I, die hohe Energiekosten erfordern, muss die Miete 3 % des investierten Kapitals betragen.

Diese Abänderung sieht auch eine Änderung in Bezug auf bereits gemieteten Wohnraum vor. Die Mieterhöhungen werden nämlich stärker kontrolliert, und der Vermieter muss sich an einen maximalen Erhöhungsprozentsatz halten. Im Falle einer Erhöhung um mehr als 10 % wird der Eigentümer durch die Verpflichtung zur Vermietung von maximal 8 Euro pro Quadratmeter bestraft.

Schließlich sieht die neue Reform vor, dass die Dauer der Mietgarantie auf zwei statt drei Monatsmieten reduziert wird.

Bessere Transparenz für Mieter

Dank dieser neuen Änderung des Mietrechts erhalten Mieter volle Transparenz über die Kosten, die mit ihrer Wohnung verbunden sind. Wenn die Mieter über alle Informationen zu ihrer Wohnung verfügen können, sind sie besser geschützt.

Sollte die Erhöhung der Miete mehr als 10 % betragen, kann der Mieter einen Zahlungsaufschub erhalten. Insbesondere werden die Mieter automatisch von der Anwendung der „jährlichen Drittel-Regel“ profitieren, die einen Zeitraum von zwei Jahren für die Zahlung des vollen Betrags der Mieterhöhung vorsieht. Derzeit muss der Antrag vom Mieter selbst gestellt werden.

Der Wohnungsbauminister weist darauf hin, dass diese neuen Änderungen nicht darauf abzielen, Vermieter zu bestrafen, sondern darauf, eine angemessene Miete für bisherige Vermieter aufrechtzuerhalten und eine bessere Transparenz für künftige und aktuelle Mieter zu schaffen.

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