Elektronische Signaturen notarieller Urkunden in Bezug auf Immobilien
8. April 2022
Die Digitalisierung vieler Unternehmensbereiche hat sich in den letzten Monaten in Luxemburg beschleunigt. Viele Tätigkeiten, die bisher nur vor Ort möglich waren, wie etwa das Unterzeichnen von Verträgen, können jetzt digital ausgeführt werden.
Die EU erkennt seit 1999 elektronische Signaturen an und reguliert sie und hat in 2014 eIDAS (Electronic Identification and Trust Services) geschaffen, um zu standardisieren, wie innerhalb der Union mit elektronischen Signaturen umgegangen wird und wie verbreitet sie sind.
Die Europäische Union verbietet es nicht, elektronische Signaturen für Notar- und Bankdokumente zu verwenden. Es steht den beteiligten Parteien frei, sich für die elektronische Signatur zu entscheiden oder dagegen und festzulegen, wie hoch das Sicherheitsniveau sein soll. In Ländern, in denen die gleichen Rechtsvorschriften wie in der EU gelten, kann man ein Hypothekendarlehen, einen Vorverkaufsvertrag oder einen Kaufvertrag elektronisch unterzeichnen.
In Luxemburg können die meisten Notariats- und Bankurkunden nur in physischer Anwesenheit der verschiedenen Beteiligten unterzeichnet werden. Obwohl die Gesetzgebung die Tendenz hat, sich schnell weiterzuentwickeln, ist es derzeit nicht möglich, notarielle Urkunden und Bankunterlagen unter Verwendung einer Software elektronisch zu unterzeichnen.
Wie im Artikel Die Digitalisierung des Immobilienmarkts in Luxemburg erwähnt wird, erkennen mehrere europäische Länder elektronische Signaturen größtenteils an. In Finnland und Dänemark geht die Bevölkerung nicht mehr zum Notar, um eine Immobilientransaktion durchzuführen. Frankreich genehmigt die Unterzeichnung von Verkaufsurkunden seit 2020 aus der Ferne und Belgien gewährt elektronischen Unterschriften denselben Rechtsstatus wie handschriftlichen Unterschriften.
Sam Tanson, der luxemburgische Justizminister, hat kürzlich einen Gesetzentwurf vorgelegt, dem zufolge ein Teil der notariellen Urkunden digitalisiert werden soll. Mit Ausnahme von Testamenten könnten alle notariellen Urkunden ohne physische Anwesenheit der verschiedenen Parteien unterzeichnet werden.
Wenn wir diesen Gesetzestext auf Immobilien anwenden, bedeutet dies, dass, wenn das Gesetz verabschiedet wird, Urkunden und Kaufverträge mit Zustimmung eines Notars aus der Ferne unterzeichnet werden können.
Die Arbeit mit Immobilien könnte daher in Luxemburg erheblich erleichtert werden.Das Großherzogtum hinkt seinen Nachbarländern hinterher, fährt aber Schritt für Schritt mit dem digitalen Wandel fort. Wir können jetzt auf die Digitalisierung aller Verwaltungsverfahren und die bevorstehende Einführung von Smart Documents hoffen – mit diesen automatischen Dokumenten könnten alle, die auf dem Immobilienmarkt in Luxemburg aktiv sind, wertvolle Zeit sparen.