Immobilien-Blog

Grundsteuerreform: Wohnungsnot bekämpfen

26. November 2021

Der Gesetzentwurf für die Grundsteuerreform in Luxemburg wird Ende 2022 Gestalt annehmen. Konkret zielt die Reform darauf ab, zu verhindern, dass Eigentümer nicht genutzte Immobilien und Bauland oder Grundstücke, die entwickelt werden können, zu spekulativen Zwecken behalten.

Diese Grundstücke und Immobilien müssen entweder zu Wohnzwecken genutzt werden oder der Eigentümer muss eine Steuer bezahlen, die desto höher ausfällt, je länger das Grundstück oder die Immobilie nicht verkauft wird. Obwohl bisher noch kein genauer Steuersatz festgelegt worden ist, wurde das Reformprojekt konzipiert, um „abzuschrecken“ und soll der Entwicklung der Immobilienpreise folgen. Es wird berücksichtigt, wenn Grundstücke entwicklungsbedürftig sind und der Umfang der voraussichtlichen Arbeiten fließt in die endgültige Berechnung der Grundsteuer mit ein.

Nach Angaben des Observatoire de l'Habitat* befinden sich 65,2 % des für Wohnzwecke vorgesehenen Baulands in Luxemburg im Besitz natürlicher Personen, was 16.000 Personen entspricht. Dies bedeutet, dass Land, öffentliche Träger und Kommunen sich kaum 14,6 % der Gesamtheit der Grundstücke teilen. Das gesamte Flächenpotenzial wurde damals auf 20,7 Milliarden Euro geschätzt.

Diese lang erwartete Reform verspricht, den Zugang zu Wohnraum zu erleichtern, was schon seit einiger Zeit das größte Problem der Luxemburger ist.

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*La Note 23 de l’Observatoire de l’Habitat – Zahlen 2016