Gute Neuigkeiten für Kreditnehmer: Die luxemburgische Regierung soll im Begriff sein, in einem Gesetzestext einen Höchstbetrag für Strafgebühren bei vorzeitiger Rückzahlung Ihres Immobilienkredits festzulegen!
Eine europäische Richtlinie über die Immobilienkreditverträge
Die Richtlinie 2014/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Februar 2014 umfasst die Verbraucherkreditverträge hinsichtlich der Grundstücke für Wohnzwecke.
Der darin enthaltene Artikel 25, der sich auf vorzeitige Rückzahlungen bezieht, sieht vor, dass der Verbraucher vor dem Ablaufdatum zu einer ganzen oder anteilsmäßigen Rückzahlung berechtigt ist. Es wird präzisiert, dass die Mitgliedsstaaten der EU die mit dieser vorzeitigen Rückzahlung verbundenen Bedingungen festlegen können. Bis hierher gibt es keine Überraschungen, denn alle Kreditnehmer in Luxemburg wissen, dass es Bedingungen gibt, und jeder konnte diese mit dem Kreditinstitut besprechen und vereinbaren.
Dieser Artikel sieht auch vor, dass die Mitgliedsstaaten darüber zu entscheiden, dass die Entschädigung ein gewisses Niveau nicht überschreiten darf oder dass sie nur für einen bestimmten Zeitraum gewährt werden kann. Und genau an diesem Punkt wird es interessant!
Eine Fälligkeitsentschädigung begrenzt auf sechs Monate Zinsen?
Die luxemburgische Regierung versucht diese Richtlinie auf nationales Recht umzusetzen. Die ersten Gespräche deuten bereits darauf hin, dass der künftige Gesetzestext bei vorzeitiger Rückzahlung eines Immobilienkredits höchstens sechs Monate Zinsen als Strafzahlung vorsieht.
Das Projekt soll noch vor Ende des Jahres durchgeführt werden. Falls es auf Staatsebene konkretisiert wird, wäre dies eine sehr gute Neuigkeit für alle diejenigen, die einen Immobilienkredit aufnehmen möchten!
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