Immobilien-Blog

Investieren Sie Geld in Luxemburg und bezahlen Sie weniger Steuern!

6. Dezember 2017

Wussten Sie, dass Sie bei Ihrer Einkommenssteuer sparen können, wenn Sie einige Ihrer Unkosten absetzen?

Dieser Steuervorteil ist möglich, wenn Sie ein Einwohner Luxemburgs oder Grenzgänger sind (vorausgesetzt, Sie machen eine Steuererklärung in Luxemburg).

Im Hinblick auf Immobilienbesitz können Sie Ihre Steuerbemessungsgrundlage verringern:
wenn Sie auf die Immobilie als Hauptwohnsitz eine Hypothek aufnehmen und die Zinsen abziehen;
wenn Sie einen Sparplan für Wohneigentum abschließen (im Großherzogtum). 

Andere Sonderausgaben außer für Immobilienbesitz können ebenfalls von der Steuer abgesetzt werden wie z. B. Versicherungsprämien, Unterhaltszahlungen, Ausgaben für Kinderbetreuung oder eine Haushaltshilfe.

Sie haben bis 31. Dezember 2017 Zeit, diese Ausgaben anzugeben, um von einer Steuerermäßigung für das Jahr 2017 zu profitieren.

Für weitere Informationen über absetzbare Ausgaben oder wenn Sie Hilfe bei der Steuererklärung benötigen, kontaktieren Sie bitte Assurances Bastian S.A.R.L Company, eine Tochtergesellschaft von Lalux Assurances.

Für Grenzgänger gibt es eine Anlaufstelle in Thionville in den Räumlichkeiten der Association des Frontaliers au Luxembourg sowie in Joeuf. Bitte setzten Sie sich mit den Stellen hinsichtlich eines Termins in Verbindung.

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