Wenn Sie planen, zu renovieren oder ein Haus zu bauen, können Sie den niedrigen MwSt.-Satz von 3 % ausnutzen, der vom Staat auferlegt wird. Ihre Arbeit muss an einem Haus durchgeführt werden, das dazu bestimmt ist, als Hauptwohnsitz genutzt zu werden.
Der normale MwSt.-Satz ist im Großherzogtum auf 17 % festgesetzt. Um den reduzierten Satz auszunutzen, sind zwei Optionen verfügbar:
- Eine direkte Anwendung des ultra-niedrigen Satzes von 3 %, der auf Rechnungen für berechtigte Arbeitsleistungen angewendet wird, die von verschiedenen Arbeitern durchgeführt werden.
- Eine Erstattung zu bekommen für den Unterschied zwischen dem normalen MwSt.-Satz und dem reduzierten MwSt.-Satz. In diesem Fall wird die Person einen Erstattungsantrag bei der Verwaltung für Registrierung und Besitz einreichen müssen.
Denken Sie daran, dass die Summe, die man über diese Erstattungsmethode erhält, 50.000 € pro neu geschaffenem und/oder renoviertem Haus nicht überschreiten darf.
Ein Haus neu zu erschaffen bedeutet, ein Haus zu bauen, einschließlich Garagen oder Parkplätzen, aber sie müssen eine Einheit mit dem Haus bilden, das als Hauptwohnsitz benutzt wird, wobei sie ein bestehendes Gebäude oder Teil eines Gebäudes umwandeln, das vorher zu anderen Zwecken bestimmt war, oder die Erweiterung eines bestehenden Hauses durch das Hinzufügen oder Erweitern der Wohnflächen.
Ein Haus zu renovieren hat mit substantiellen Verbesserungen zu tun, die an einem Haus vorgenommen werden, die innerhalb 5 Jahren ab dem Kauf abgeschlossen werden müssen, und substantielle Verbesserungen an einem Haus mit einem Konstruktionsdatum von mindestens 20 Jahren ab dem Beginn der Arbeit. Diese zwei letzteren Fälle müssen innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen werden (Renovierungszeitraum mit oder ohne Unterbrechung).
Manche Arbeiten sind von dem Steuervorteilschema ausgeschlossen, wie bewegliche Gerätschaften in ausgebauten Küchen, einige innere Tischlerarbeiten, einige besondere technische Gerätschaften wie die Installation von Alarmen und andere Ausnahmen.
Sie können all diese Bedingungen über dieses Steuervorteilschema auf der Webseite der Regierung des Großherzogtums von Luxemburg finden.
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